Klima per Gesetz
Das Landgericht Bielefeld hat per Urteil die arbeitsrechtliche Einhaltung der raumklimatischen Voraussetzungen in Geschäftsräumen entsprochen!
Basis des Urteils* ist die Einhaltung von max. 26º C in Büro- und Geschäftsräumen!
Die Konsequenzen des Urteils sind weitreichend: für Vermieter und Eigentümer von Gewerberäumen drohen Mietausfälle, Arbeitgebern drohen Klagen im Rahmen der Arbeitsschutzbedingungen!
Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne unverbindlich in allen Fragen der Klimatisierungs- und Lüftungstechnik. Rufen Sie uns einfach an oder nehmen sie per Email oder Fax mit uns Kontakt auf.
07 21 / 9 43 90-0
*Landgericht Bielefeld vom 16.04.03. Auszug aus CCI.Print, 7/03